Hier ein par Hinweise zum artenschutz bei Sittichen und Papageien:
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (kurz WA ) regelt den Schutz unserer weltweit bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Entsprechend dem Grad ihrer Bedrohung sind die Vögel in zwei Anhänge gegliedert.
Papageien die besonders bedroht sind, finden wir im Anhang I. Mit diesen Tieren darf keinerlei Handel betrieben werden.
Die Vögel im Anhang II; dürfen gehandelt werden, jedoch unter strengen gesetzlichen Richtlinien.
Zucht und Handel müssen vom örtlichen Veterinäramt genehmigt werden. Dies geschieht erst nach Besichtigung der Volieren, Käfige und der Umgebung der Vögel durch einen Amtstierarzt. Sowie mindestens einer Sachkundeprüfung.
Ferner gilt für Sittiche und Papageien eine Ringpflicht. Dies ist erforderlich um im Krankheitsfall (bei Psittakose-Papageienkrankheit) schnell herauszufinden aus welcher Zucht das Tier stammt und möglichst schnell eine Infektion von weiteren Vögeln zu verhindern.
Ihr seht, es reicht nicht einem Sittich, auch Welli einfach einen Nistkasten anzubieten und mal fröhlich drauf los brüten lassen. Spätestens bei der Abgabe oder beim Gang zum Tierarzt gibt es die ersten Probleme.
Liebe Grüße
Angie
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